Mexikos Antidumping-Entscheidung zu nahtlosen Kohlenstoffrohren aus China
Am 12. Februar 2025 veröffentlichte das mexikanische Wirtschaftsministerium eine Bekanntmachung, in der es eine endgültige Entscheidung zur zweiten Überprüfung der Auslaufklausel und der Antidumping-Periode traf.nahtlose Stahlrohre(Spanisch: tuber í a de acero sin costura) aus China, und beschloss, die Antidumpingzölle in Höhe von 1568,92 US-Dollar pro Tonne auf die betroffenen Produkte fortzusetzen. Die Maßnahmen treten am 8. Januar 2024 in Kraft und gelten für fünf Jahre. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um nahtlose Stahlrohre mit einem Nennaußendurchmesser von mindestens 60,3 Millimetern und höchstens 114,3 Millimetern. Sie betreffen Produkte, die unter die TIGIE-Steuercodes 7304.19.01, 7304.19.04, 7304.19.99, 7304.31.01, 7304.31.10, 7304.31.99, 7304.39.01, 7304.39.10, 7304.39.11, 7304.39.91, 7304.39.92 und 7304.39.99 fallen, jedoch keine mechanischen Stahlrohre oderEdelstahlrohre.
Mexikos Antidumping-Entscheidung zu Kohlenstoffstahl-Rohrverbindungen aus China
Am 19. August 2020 verhängte Mexiko einen Antidumpingzoll in Höhe von 1,05 US-Dollar pro Kilogramm auf Rohrverbindungen aus Kohlenstoffstahl (spanisch: connexiones de acero al carbón para soldar a top) mit Ursprung in China. Der Zoll gilt für fünf Jahre. Bei dem betreffenden Produkt handelt es sich um einKohlenstoffstahlrohrverbindungmit einem Außendurchmesser von 0,5 bis 16 Zoll (einschließlich), einschließlich Winkel, T-Stücke, Reduzierstücke und Kappen, die Produkte unter der TIGIE-Steuernummer 7307.93.01 betreffen.
Veröffentlichungsdatum: 27. April 2025